Fördermöglichkeiten
- Details
- Sonntag, 06 März 2011
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Im Rahmen von "TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN" - Lokaler Aktionsplan besteht die Möglichkeit einer Förderung von Projekten.
Gefördert werden besonders Projekte zur Sicherung der Nachhaltigkeit der integrierten, lokalen Strategie der bestehenden Aktionspläne. Die Laufzeit der Projekte ist auf 1 Jahr beschränkt, gefördert wird bis zu einer Höhe von 20.000 € jährlich. Der Antrag muss einen Eigenanteil des Antragsstellers beinhalten. Die Entscheidung über eine Förderung wird über den Begleitausschuss getroffen und vom Bundesamt für Zivildienst geprüft und ggf. freigegeben.
Bei Interesse an einer Förderung lesen Sie sich bitte die Förderhinweise und Leitlinien zum Bundesprogramm durch und senden Sie eine formlose Darstellung Ihres Projektes samt einer Gesamtkostenkalkulation und der Höhe der Förderung die in Anspruch genommen werden sollen per email an: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
> Lokaler Aktionsplan Wuppertal - Abschlussdokumentation des Lokalen Aktionsplans Wuppertal 2007-2010
> Geschäftsordnung des Begleitausschusses
> Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit
Wichtige einzureichende Unterlagen bei der Antragsstellung:
> Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt zum Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins








