Aktionsfonds Kleinprojekte - Wuppertal
Der Aktionsfonds
Der am 01.07.2011 im Rahmen der Förderung des Bundesprogramms "TOLERANZ FÖRDERN -KOMPETENZ STÄRKEN" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, im Programmbereich des Lokalen Aktionsplans geschaffene Aktionsfonds wird auch in 2012 fortgesetzt und stellt somit dieses Jahr 7.500 Euro zur Verfügung mit denen Initiativen, Vereine, Netzwerke und Organisationen Projekte schaffen können, die sich mit rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Tendenzen vor Ort auseinandersetzen und ihnen begegnen.
So können nun erstmalig Organisationen wie Schülervertretungen, Jugendräte, Stadtteilinitiativen, Kulturschaffende, Migrantenselbstorganisationen u. a. die Möglichkeit einer Projektförderung in Anspruch nehmen.
Der Fond wird "unbürokratisch" verwaltet und verfolgt damit drei grundsätzliche Ziele:
- Den Zugang zum LAP für neue Antragsteller zu erleichtern.
- Schnell und spontan auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können
- Maßnahmen kurzfristig umzusetzen.
Es können Anträge bis 1000.- Euro gestellt werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Laufende Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen. Inner
halb von zwei Wochen werden die Antragssteller über die Entscheidung zum Kleinprojekt informiert und können ggf. ihre Idee umsetzen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach der Abrechnung.
Die Abrechnung
Zur Abrechnung gehören die Originalbelege, ein kurzer Bericht - Zielerreichung - (max. 1 Seite) und ggf. weitere Unterlagen (z.B. Teilnehmerliste, -beurteilung). Alle Ausgaben müssen vollständig im Zusammenhang mit dem Kleinprojekt stehen und zur Durchführung notwendig sein.
Förderfähige Ausgaben sind insbesondere:
Honorare für Referenten,
Fahrtkosten und Verbrauchsmaterialien
Grundsätzlich nicht förderfähig sind Ausgaben für:
Anschaffungen (z.B. Heimelektronik, Möbel o.ä.), Bewirtungskosten
Die Unterlagen und die Originalbelege verbleiben grundsätzlich bei der der Wuppertaler Initiative für Demokratie und Toleranz e.V.
Das Verfahren
Für den Aktionsfonds gibt es zwei verschiedene Anträge:
1. Für Antragssteller/-innen, die maximal 21 Jahre sind, gibt es Jugendanträge. Diese sind einfacher gestaltet.
2. Für Antragssteller/innen über 21 Jahre
Der betreffende Antrag wird schriftlich und unterschrieben gestellt. Die Anträge werden von der Koordinierungsstelle Wuppertaler Initiative für Demokratie und Toleranz e.V. gesammelt und dann vom Begleitausschuss entschieden. Diese steht b
ei Fragen auch zur Beratung zur Verfügung.
Bitte senden sie den Antrag an:
Koordinierungsstelle Wuppertaler Initiative für Demokratie und Toleranz e.V.
An der Bergbahn 33, 42289 Wuppertal
Weitere Fragen:
Telefon:0202-56
3-2759 oder E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
http://www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de/








